Für unsere Kommune gibt es finanzielle Entscheidungen, die die einzelnen Bürger belasten werden.
Am 05.11.2024 tagte erneut der Gemeinderat. Die Sitzung war wichtig und hat in einigen Punkten Konfliktpotential.
Anpassung des Grundsteuer-Hebesatzes
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurde die Berechnungsgrundlage der Grundsteuer geändert. In Bayern spielt nun hauptsächlich die Fläche eine Rolle. Um die neuen Hebesätze zu ermitteln, waren die Eigentümer aufgefordert, Fakten zum Eigentum zu liefern. Aufgrund fehlender Erklärungen und Bescheide muss Kirchheim nun die Hebesätze auf unsicherer Faktenlage festlegen. Hier können aber bis 2025 Anpassungen vorgenommen werden. In Kirchheim wurde der Hebesatz nun auf 385% erhöht. Dies führt zu einer Erhöhung der Grundsteuer für Einfamilienhäuser bis zu 75%, ca. 14% Steigerung bei Reihenhäusern und einem leichten Rückgang für Wohnungen. Kirchheim war in der Vergangenheit bei der Grundsteuer sehr zurückhaltend und hatte einen vergleichbar niedrigen Hebesatz von 280% (Bundesdurchschnitt 2024: 437%). Noch haben nicht alle Gemeinden den neuen Hebesatz bekanntgegeben. In der Stadt München liegt er 2025 neu bei 824%, in Vaterstetten bei 445%. Wichtig bei der Berechnung ist: Man kann die alten und neuen Hebesätze nicht miteinander vergleichen, da sich auch die Messbeträge in der neuen Berechnung geändert haben.
Berechnungsbeispiel: Messbetrag (aus dem neuen Steuerbescheid) * Hebesatz (neu) Bsp: Messbetrag lt. Steuerbescheid: 50€, Hebesatz: 385% à 50€* 385% = 192,50 € jährlich
Nachtragshaushalt 2024
2024 gab es zusätzliche Ausgaben und Ausgabenverschiebungen von 2025 nach 2024, die einen Nachtragshaushalt erforderlich machten. Das Erfreuliche ist, dass nicht nur Ausgaben steigen, sondern offenbar auch die Einnahmen aus der Gewerbesteuer. Wie sich Einnahmen und Ausgaben wirklich entwickelt haben, erfahren wir im ersten Quartal 2025.
Neue Abfallgebühren
Dienste wie Wasserversorgung, Abfallgebühren oder Friedhofsgebühren müssen laut Gesetz immer kostendeckend kalkuliert werden. Dass dies in Kirchheim nicht der Fall ist, wurde mehrfach von den Aufsichtsbehörden angemahnt. Bei der Nachkalkulation des Zeitraums 2022-2024 wurde eine Unterdeckung von über 900.000 Euro aufgedeckt. Diese entstand durch stark gestiegene Kosten in mehreren Bereichen der Abfallentsorgung. Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband wurde mit der Neukalkulation für 2025-2028 beauftragt. Damit steigt die Jahresgebühr für z.B. eine 80l-Restmülltonne bei 14tägiger Leerung von 132,00 Euro auf 198,84 Euro. Die neue "Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung" wurde einstimmig verabschiedet.
Es gibt aber auch positive Nachrichten: Entfallen werden die Kleingebühren am Wertstoffhof, da deren Verwaltung im Vergleich zum Ertrag unverhältnismäßig teuer war. Unabhängig davon wurde auch die Entsorgung von Papier neu vergeben. Erfreulicherweise können die Papiertonnen jetzt 14tägig geleert werden.
Und ganz wichtig: egal, was manche jetzt in den sozialen Medien schreiben: JEDER BÜGERMEISTER, egal aus welcher Partei, hätte diese Anpassung vornehmen müssen, weil sie gesetzlich vorgegeben ist.
Magerrasenbiotop
Das verpflanzte Magerrasenbiotop an der Bürgermeister-Schuster-Straße sorgt für Diskussionen. Das ursprüngliche Biotop liegt auf Baugrund, für den am 1.12.2024 die vorbereitenden Arbeiten beginnen. Das Biotop wurde am Ort vor allem wegen des Idas-Bläulings bekannt, der in Symbiose mit einer Ameisenart lebt. Allerdings ist das nur eine von mehreren geschützten Tierarten (Falter und Heuschrecken), die im alten Biotop lebten. Die Diskussion lief darum, ob diese Ausgleichsfläche im Sinne der Naturschutzgesetze hergestellt ist. Die zuständigen Naturschutzbehörden bestätigten, dass die Ausgleichsfläche den Naturschutzvorgaben entspricht. Die Gemeinderäte zweifeln an, dass die Ausgleichsfläche hergestellt wurde, u.a. weil der Idas-Bläuling 2024 nicht nachgewiesen werden konnte. Allerdings wurden bereits 2022 Idas-Bläulinge gesehen, auch die zugehörige Ameisenart konnte im Oktober 2024 nachgewiesen werden, sodass die Fläche grundsätzlich für den Idas-Bläuling geeignet ist. Deswegen haben beide Naturschutzbehörden (untere und obere Naturschutzbehörde) die korrekte Herstellung der Ausgleichsfläche bestätigt. Diese Feststellung der Fachleute ist ausschlaggebend für unsere Entscheidung gewesen.
Ihre
Dr. Michaela Harlander
Fraktionsvorsitzende