Vergünstigter Wohnraum (SoBon) wird von 30% auf 50% erhöht.

13. Juli 2021

In der letzten Gemeinderatssitzung wurde eine stark verbesserte Regelung für die soziale Bodennutzung (SoBon) beschlossen.

Worum geht es dabei?

Wenn ein Stück Land zu Bauland wird, steigt der Wert enorm. Diese Wertsteigerung wird von der Gemeinde genutzt, um damit günstigeren Wohnraum schaffen zu können.

Waren bislang 30% des neu entstehenden Wohnraum vergünstigter Wohnraum, so sind es nach der neuen Regelung 50%.

Nach der neuen Regelung wird vergünstigter Wohnraum zum Kauf eines Eigenheims nicht mehr gefördert. Das hat sich angesichts der völlig durchdrehenden Kaufpreise leider nicht bewährt.

Es werden also 50% vergünstigter Wohnraum zur Miete geschaffen. Die vergünstigte Miete orientiert sich an den Werten des Wohnungsbauförderungsgesetzes. Aktuell lägen die Mieten der so geschaffenen Wohnungen zwischen 7,80 €/qm und 10€/qm, die Steigerungen sind gesetzlich begrenzt. Die Bindung an die günstigen Mieten beträgt nun 40 Jahre.

Diese neue SoBon gilt für neu geschaffenes Baurecht ab Veröffentlichung der demnächst gültigen neuen Satzung. Es ist auch Wohnraumschaffung durch Nachverdichtung erfasst, wenn jemand also ein bestehendes Grundstück dichter bebaut.

Im Gemeinderat wurde die neue SoBon mit großer Mehrheit angenommen. Dabei war das Abstimmungsverhalten sehr uneinheitlich. Während SPD und FDP/Volt vollzählig zugestimmt haben, haben Grüne, VfW, CSU und JU (?) gemischt abgestimmt.

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