Wir stehen Ihnen zur Seite

02. April 2020

Die SPD Kirchheim-Heimstetten möchte unsere Gewerbetreibenden, Selbständigen und Freiberufler in Corona-Zeiten unterstützen.
Wir bieten Informationen, Ideen und die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch. Was wir nicht bieten können, ist steuerliche und rechtliche Beratung. Wir sammeln Informationen, ermöglichen Erfahrungsaustausch und leiten gesammeltes Feedback an Stellen in der Politik weiter. Für steuerliche und rechtliche Beratung wenden Sie sich bitte auch weiterhin an Ihre Steuerberater und Rechtsanwälte. Die Informationen wurden mit viel Sorgfalt zusammengestellt, aber natürlich machen auch wir Fehler – wenn Sie etwas entdecken, bitten wir um Rückmeldung an michaela@harlan.de.

Und das finden Sie hier:
• Liquiditätshilfen: Welche gibt es? Wo finde ich Infos?
• Was sind die aktuellen Regelungen zum Kurzarbeitergeld?
• Video-Konferenzen: Womit starten Sie als Anfänger?
• Der Laden ist geschlossen – wie generiere ich trotzdem Umsatz?
• Weiterführende Links und Kontaktmöglichkeiten

Liquiditätshilfen: Welche gibt es? Wo finde ich Infos?

Steuerzahlungen:
Aufschub, Herabsetzung von Vorauszahlung, Rückerstattungen Sie können beim Finanzamt beantragen, dass Steuerzahlungen gestundet (also aufgeschoben) werden oder Vorauszahlungen angepasst werden.

Die beste und aktuellste Übersicht für bayerische Unternehmen haben wir hier bei der Industrie- und Handelskammer gefunden: IHK Muenchen
Unter anderen finden Sie dort ein Formular, mit dem Sie ganz einfach die zinslose Stundung oder die Herabsetzung von Vorauszahlungen beantragen können. Sie können auch die bereits geleistete Umsatzsteuersondervorauszahlung zurück erhalten. Die Infos hierzu erhalten Sie ebenfalls auf der oben genannten Seite der IHK München.

Soforthilfe der Bayerischen Staatsregierung und des Bundes
Hierbei handelt es sich um Zuschüsse, die zur Deckung laufender Ausgaben gedacht sind, weil die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten der nächsten drei Monate zu zahlen. "Alle Informationen sowie einen Link zum Online-Antrag für die Soforthilfe finden Sie beim Bayerischen Wirtschaftsministerium. Das Programm entscheidet aufgrund der Eingaben, welches Programm (Bund oder Bayern) angewendet wird. Gute Erläuterungen finden Sie bei der Handwerkskammer für München und Oberbayern

Hier können Sie sich den Beitrag ausdrucken. Liquiditaetshilfen(PDF, 37 kB)

Berufsgenossenschaften:

Möglichkeit zur Ratenzahlung oder Stundung.
Mehrere Berufsgenossenschaften bieten an, dass Beiträge zur Berufsgenossenschaft gestundet oder in Raten bezahlt werden können. Hierzu gehören die BG ETEM, BGHM, BG RCI, BGN, BG BAU, VBG, BGW und BGHW. Bitte erkundigen Sie sich auf den Webseiten der für Sie zutreffenden Berufsgenossenschaft, welche Möglichkeiten für Sie zutreffen. Tun Sie dies auch, wenn Ihre Berufsgenossenschaft sich nicht unter denen in der Aufzählung befindet.

Darlehens- und Bürgschaftsprogramme

Sowohl die LfA Förderbank Bayern als auch die KfW haben Darlehensprogramme, die Corona-geschädigten Unternehmen helfen können. Bei der LfA Förderbank Bayern gibt es neu das Förderprogramm „Corona-Schutzschirm-Kredit“, mit dem die Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln gefördert werden kann, wenn ein Unternehmen aufgrund der Corona-Krise in Finanzierungsschwierigkeiten geraten ist. Der Kredit kann über die Hausbank beantragt werden und richtet sich an gewerbliche Unternehmen. Einen Überblick über das Programm findet man beim Verband der Bayerischen Wirtschaft

Die KfW hat ebenfalls ein Sonderprogramm mit Krediten für Unternehmen, Selbständige und Freiberufler, die durch die Corona-Krise finanzielle Probleme haben und für Investitionen oder Betriebsmittel einen Kredit benötigen. Auch diese Kredite werden über die Hausbank beantragt. Dabei übernimmt die KfW je nach Unternehmensgröße und Unternehmensalter bis zu 80, 90 oder 100% des Ausfallrisikos. Informationen zu diesen KfW-Krediten finden Sie direkt bei der KfW. Ergänzend sind Bürgschaftsprogramme verfügbar. Hier bei Bedarf direkt bei der Hausbank nachfragen, über die die Kreditvergabe laufen soll.

Was sind die aktuellen Regelungen zum Kurzarbeitergeld?

Wenn Sie als Unternehmen ihre Arbeitnehmer nicht mehr oder nicht mehr ausreichend beschäftigen können, können Sie Kurzarbeit beantragen. So vermeiden Sie im Sinne aller Beteiligten Kündigungen! Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt einen Teil des entfallenden Nettolohns (60% bzw. 67%), sodass die Arbeitnehmer zumindest halbwegs abgesichert sind.
Für Kurzarbeitergeld gibt es umfangreiche Regeln, die für die Corona-Krise nochmal angepasst wurden.
Umfassende und stets aktuelle Erläuterungen finden Sie bei der Bundesagentur für Arbeit. Dort gibt es auch ein Video, in dem erklärt wird, wie der Antrag abläuft. Video sowie ein Merkblatt mit den aktuellen Regeln der Arbeitsagentur
Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft stellt auf ihrer Webseite umfassende Tutorials und Ausfüllhilfen rund um das Kurzarbeitergeld zur Verfügung: vbw Aus Sicht der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen finden sich interessante Informationen zum Kurzarbeitergeld unter Deutscher Gewerkschaftbund. Dabei geht es um Fragen wie „kann man Kurzarbeit zur Qualifizierung nutzen“ und vieles mehr.

Hier können Sie sich den Beitrag Kurzarbeitergeld ausdrucken: 2.Kurzarbeitergeld(PDF, 30 kB)

Video-Konferenzen: Womit starten Sie als Anfänger?

Auch wenn Sie in der IT nicht zuhause sind, können Sie ganz einfach Video-Konferenzen abhalten, um mit den Geschäftspartnern und Kunden im Gespräch zu bleiben. Ein paar einfache Möglichkeiten stellen wir Ihnen vor. Grundsätzlich können Sie an Video-Konferenzen mit Ihrem Handy oder mit einem Rechner mit Kamera teilnehmen. Wenn Sie ein Laptop oder Tablet haben: diese haben in der Regel eine Kamera, und der Bildschirm ist größer als auf dem Handy.

Sie nutzen ohnehin WhatsApp? Dann können Sie Videokonferenzen über Ihr Handy mit WhatsApp durchführen. Das geht mit maximal 4 Personen. Dazu gehen Sie in den Chat mit einem der Teilnehmer. Klicken Sie auf das Videokamera-Symbol neben dem Namen. Damit haben Sie den Videochat mit einem Teilnehmer. Oben rechts gibt es ein Symbol, das Ihnen ermöglich, eine weitere Person aus Ihrer Kontaktliste hinzuzufügen. Bei 4 Teilnehmern insgesamt ist dann Schluss. Dieses Verfahren ist gut geeignet, wenn ohnehin alle Teilnehmer WhatApp bereits nutzen.

Wenn Sie mehr Teilnehmer benötigen, können Sie Skype nutzen. Auf vielen Geräten ist Skype vorinstalliert, ansonsten ist es über den jeweiligen Store kostenfrei erhältlich.

Das professionelle System „Zoom“ funktioniert oft auch dann, wenn andere Systeme aus technischen Gründen (z.B. in geschützten Firmennetzen) nicht funktionieren. Das System ist einfach zu bedienen und sehr robust. Kostenlose ist: Videochat zu zweit (unbegrenzt lange) sowie Videokonferenzen mit bis zu 100 Teilnehmer und maximal 40 min Dauer. Unter Zoom wurde alles zusammengestellt, was Sie als Neuling speziell in Zeiten von Covid-19 wissen müssen, wobei einige Dokumentation auf Englisch ist.
Mit „kostenlos registrieren“ können Sie aber ganz schnell einen Zugang erhalten, dann einfach auf „Meeting planen“ und los geht’s! Nur derjenige, der das Meeting plant, benötigt eine Registrierung, die anderen Teilnehmer erhalten eine Mail mit einem Link, den sie lediglich anklicken müssen.

Eine weitere Möglichkeit wäre noch google hangouts. Falls Sie erstmalig an einer Videokonferenz teilnehmen: denken Sie dran, dass Sie oft noch Kamera und Mikrofon für die Konferenz freigeben müssen. Je nach System wird Ihnen ein Symbol angezeigt, das sie anklicken müssen.

Der Laden ist geschlossen – wie generiere ich trotzdem Umsatz?

Sie haben ein Ladengeschäft, das geschlossen sein muss? Dann können Sie noch Umsatz über Online-Bestellungen erzeugen. Das geht auch, wenn Sie keinen Shop haben – im Moment improvisieren viele Ladenbesitzer. Und es ist ja so: Ihre Kunden würden ja gerne weiter bei Ihnen einkaufen, wenn Sie denn wüssten, wie. Sie benötigen für das improvisierte Online-Geschäft:

  1. Produktliste
  2. Informationsweg zu Ihren Kunden
  3. Einen Weg, auf dem die Bestellungen zu Ihnen kommen
  4. Bezahlmöglichkeit
  5. Auslieferung
  6. Idealerweise noch Geschäftsbedingungen

Ein paar Tipps dazu:
Sie kontaktieren Ihre Kunden – welche Kontaktdaten sie haben, legt eigentlich den Weg fest. Bitte denken Sie dran, dass Sie bei E-Mail oder Telefon auch die Erlaubnis haben müssen, die Kunden zu kontaktieren (DSGVO)!

• Sie haben nur Adressen – dann schreiben Sie die Kunden an, legen eine Produktliste bei und bitten darum, die ausgefüllte Liste z.B. via E-Mail oder per WhatsApp (Foto!) oder per Post an Sie zu schicken. Sie legen den Bezahlweg fest (z.B. per Rechnung) und die Auslieferung.

• Sie haben E-Mail-Adressen – dann geht das Ganze per E-Mail (sofern Erlaubnis vorliegt).

• Sie haben nur Mobilfunknummern – dann bietet sich ein Kontakt per Telefon oder WhatsApp an (sofern Ihre Kunden dem zugestimmt haben). • Sie haben gar nichts dergleichen? Dann versuchen Sie es über Facebook. Dort können Sie Stammkunden kontaktieren. Es gibt in Facebook auch eine Gruppe „Rund um Kirchheim & Heimstetten“, in der man sein Angebot posten darf – aber bitte nur ortsbezogen und in Maßen! In die Gruppe kommt man nur auf Antrag.

• Die Gemeinde Kirchheim hat auf ihrer Webseite eine Übersicht über alle Gastronomen und Einzelhändler, die liefern – speziell bei den Einzelhändlern könnten das noch viel mehr sein! Nutzen Sie das Angebot der Gemeinde Kirchheim

• Sie können natürlich auch in den „Kirchheimer Mitteilungen“ inserieren, um auf Ihren Online-Verkauf aufmerksam zu machen. Viele Geschäfte haben auch feste Stammkunden, die genau wissen, was sie wollen – dann brauchen sie nicht einmal eine Produktliste, die Kunden müssen nur wissen, dass Sie bei Ihnen bestellen können. Bitte denken Sie auch dran, nicht nur einmal auf sich aufmerksam zu machen – die Kunden wollen an Sie erinnert werden.

Hier können Sie sich den Beitrag ausdrucken Der Laden ist geschlossen(PDF, 33 kB)

Weiterführende Links und Kontaktmöglichkeiten

• Sie möchten sich über die Vorschriftenlage in Bezug auf Ausgangsbeschränkungen etc. informieren? Da finden Sie eine gute Sammlung der Vorschriften auf den Seiten der Gemeinde Kirchheim:.
Die Gemeinde hat auf dieser Seite auch Links zu Gesundheitsinformationen zusammengestellt. • Sie haben Fragen, wie Sie die Arbeit im Homeoffice noch besser umsetzen können? Die IHK München hat dazu viele Themen beleuchtet und einige Tipps parat: Industrie und Handelskammer

• Die Wirtschaftsförderung des Landkreises München ist für wirtschaftsbezogene Fragestellungen für Unternehmen aus dem Landkreis München unter den Rufnummern 089 / 6221 – 2771 und -1268 (Mo-Fr 9:00 – 12:30) sowie per E-Mail unter der wirtschaftsfoerderung@lra-m.bayern.de erreichbar.

• Die IHK für München und Oberbayern unterhält eine Coronavirus-Hotline unter der 089/5116-0
Hier können Sie sich den Beitrag Weiterfuehrende Links(PDF, 33 kB) ausdrucken.

Wir hoffen, wir können Ihnen mit diesen Hinweisen dienlich sein und wünschen Ihnen alles Gute. Bleiben Sie gesund.

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